Wie läuft das eigentlich ab?

Nach einer telefonischen Anmeldung findet ein erstes persönliches Gespräch in meiner Praxis statt. Im Rahmen dieser Sprechstunde (1-5 Sitzungen) geht es zunächst darum, gemeinsam herauszufinden, ob eine psychotherapeutische Behandlung überhaupt sinnvoll ist oder ob andere Maßnahmen (z.B. Erziehungsberatung, Klinik) eventuell besser geeignet sind, zu helfen.

Erscheint eine psychotherapeutische Behandlung indiziert, können wir uns in den sogenannten probatorischen Sitzungen (2-6 Sitzungen) besser kennenlernen und entscheiden, ob diese in den Verfahrensschwerpunkten, die ich anbiete, passend für Sie/Dich ist. Können wir uns gemeinsam hierfür entscheiden, stelle ich bei der Krankenkasse einen Antrag auf Psychotherapie. 

Wurde dieser Antrag von Seiten der Krankenkasse genehmigt, kann die Psychotherapie beginnen. Regelmäßig stattfindende Termine, bei denen natürlich Schweigepflicht gegenüber jeder anderen Person besteht, sollen helfen, bestehende Probleme zu verstehen und zu beseitigen.

Die Kassenzulassung durch die KV Rheinland-Pfalz ermöglicht es mir, mit allen gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Dafür benötige ich nur Ihre Versichertenkarte, die Sie bitte schon zum Erstgespräch mitbringen. Eine Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt ist nicht nötig.

Die privaten Kassen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für die Psychotherapie, wobei die Abrechnung nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) erfolgt. Bitte informieren Sie sich vor einem Erstgespräch, ob ihre private Krankenkasse für die Kosten aufkommt.